
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
für Wohngebäude
Sie möchten Maßnahmen an ihrem Gebäude durchführen, die die Energieeffizienz verbessern? Dann ist vielleicht ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ein sinnvolles Hilfsmittel, Sie bei der Wahl der geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Ein Sanierungsfahrplan kann von Eigentümern, Mietern und Pächtern sowie Nießbrauchsberechtigten (Zustimmung des Eigentümer immer vorausgesetzt) beauftragt werden. Er zeigt eine sinnvolle chronologiosche Reihenfolge von Maßnahmen (Schritt für Schritt) oder die Gesamtsanierung in einem Zug auf.
Ein Sanierungsfahrplan erhöht zudem die maximal mögliche Gesamtförderung von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit und ermöglicht 5 Prozent mehr Bundesförderung auf Sanierungs-Einzelmaßnahmen.
Folgende Voraussetzungen muss das Gebäude erfüllen:
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung) können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein
- Gebäudestandort auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Bei Nicht-Wohngebäuden oder einer Mischnutzung lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns beraten.
Förderübersicht individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Objekt | Fördersatz | Max. Förderung |
---|---|---|
Ein- oder Zweifamilienhaus | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | 650 € |
Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | 850 € |
Erläuterung der Ergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung | 500 € | - |