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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

für Wohngebäude

Sie möchten Maßnahmen an ihrem Gebäude durchführen, die die Energieeffizienz verbessern? Dann ist vielleicht ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ein sinnvolles Hilfsmittel, Sie bei der Wahl der geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Ein Sanierungsfahrplan kann von Eigentümern, Mietern und Pächtern sowie Nießbrauchsberechtigten (Zustimmung des Eigentümer immer vorausgesetzt) beauftragt werden. Er zeigt eine sinnvolle chronologiosche Reihenfolge von Maßnahmen (Schritt für Schritt) oder die Gesamtsanierung in einem Zug auf.

Ein Sanierungsfahrplan erhöht zudem die maximal mögliche Gesamtförderung pro Wohneinheit für Investitionen.

Folgende Voraussetzungen muss das Gebäude erfüllen:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.
  • Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung) können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein
  • Gebäudestandort auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Bei Nicht-Wohngebäuden oder einer Mischnutzung lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns beraten.

Förderübersicht individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Objekt Fördersatz Max. Förderung
Ein- oder Zweifamilienhaus 50 % des förderfähigen Beratungshonorars 650 €
Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) 50 % des förderfähigen Beratungshonorars 850 €
Erläuterung der Ergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung 250 € -

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der Rechner vergleicht die Förderung förderfähiger Effizienzmaßnahmen mit und ohne Sanierungsfahrplan.

50.000 €

Der Schieberegler reicht von 300 € (Mindestinvestitionssumme) bis 250.000 €. Die Förderhöchstgrenzen werden je nach Wohneinheiten berechnet.

Förderrahmen: ohne iSFP 30.000 €, mit iSFP 60.000 €. Der iSFP-Vorteil beginnt oberhalb von 30.000 €.

Für die exakten Kosten Ihres Sanierungsfahrplans fordern Sie bitte von uns ein unverbindliches Angebot an.

Die Förderhöchstgrenzen gelten pro Kalenderjahr. Zusätzliche Kalenderjahre erhöhen den insgesamt nutzbaren Förderrahmen.

Break-even 38.000 €

Ab diesen Sanierungskosten entspricht die zusätzliche Förderung mindestens dem Eigenanteil des iSFP.

Förderung ohne iSFP 4.500 €
Förderung mit iSFP 8.500 €
Zusätzliche Förderung 4.000 €
Effektive iSFP-Kosten 1.600 €
Der iSFP lohnt sich rechnerisch. Ihre Mehrförderung mit iSFP: Voraussichtliche Höhe Ihrer zusätzlichen Förderung mit Sanierungsfahrplan.
+2.400 €
Berechnungsgrundlage und Hinweise anzeigen
  • Grundförderung: 15 %.
  • Jährliche Förderhöchstgrenze ohne iSFP: 30.000 €.
  • Jährliche Förderhöchstgrenze mit iSFP: 60.000 €.
  • Förderhöchstgrenze im gewählten Zeitraum ohne iSFP: 30.000 €.
  • Förderhöchstgrenze im gewählten Zeitraum mit iSFP: 60.000 €.
  • Je Kalenderjahr gelten 30.000 € ohne iSFP beziehungsweise 60.000 € mit iSFP pro Wohneinheit.
  • Jährliches Mindestinvestitionsvolumen für den 5-%-iSFP-Bonus: 30.000 €. Diese Schwelle wird nicht mit der Zahl der Wohneinheiten multipliziert.
  • Der 5-%-iSFP-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 € im jeweiligen Kalenderjahr berechnet.
  • Die Förderung wird für das Gebäude berechnet. Die Zahl der Wohneinheiten erhöht die jährlichen Höchstgrenzen, teilt die 30.000-€-Bonusschwelle aber nicht in unterschiedliche Fördersätze für einzelne Wohnungen auf.
  • Aktuelle Berechnungsformel:
  • Die Förderhöchstgrenzen gelten pro Kalenderjahr. Zusätzliche Kalenderjahre erweitern deshalb den insgesamt nutzbaren Förderrahmen.
  • Für die Vergleichsrechnung wird zuerst der volle jährliche Investitionsrahmen mit iSFP ausgeschöpft. Erst danach werden Kosten dem nächsten Kalenderjahr zugeordnet; im letzten genutzten Jahr bleibt der Restbetrag.
  • Für beide Varianten wird dieselbe Jahresverteilung verwendet. Die Variante ohne iSFP wird je Jahr auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt.
  • Der angezeigte Break-even bezieht sich auf die einmaligen iSFP-Kosten und verändert sich durch die Auswahl weiterer Kalenderjahre nicht.
  • Eine Förderung in mehreren Kalenderjahren setzt eindeutig trennbare Maßnahmen beziehungsweise Teilabschnitte und eine entsprechende Antragstellung voraus.
  • Die Mindestinvestitionssumme der BAFA zur Förderung von Einzelmaßnahmen beträgt 300 €.
  • Die Berechnung gilt nicht für den Heizungstausch und ersetzt keine Förderberatung.

Unverbindliche Anfrage für einen individuellen Sanierungsfahrplan

Wählen Sie ihren Wunschtermin für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung vor Ort. Sie erhalten danach ihr Angebot für den individuellen Sanierungsfahrplan. Bitte beachten Sie, dass wir ihnen die Verfügbarkeit des Termins per E-Mail oder Telefon bestätigen müssen.