
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Sie planen Maßnahmen zur energetischen Sanierung an einem Gebäude oder möchten wissen, welche Maßnahmen sich rechnen? Wir beraten Sie gerne über bestehende Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei den Anträgen auf Bundesförderung für effiziente Gebäude beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wir sind sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude eingetragen als Energie-Effizienz-Experten in der Energieberaterliste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) .
Förderübersicht (Auszug)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM),
Maßnahme | Grundfördersatz | Fördersatz mit individuellem Sanierungsfahrplan | Effizienz-Bonus | Klimageschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus | Fachplanung und Baubegleitung |
---|---|---|---|---|---|---|
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle | 15% | 20% (15% + 5%) | - | - | - | 50% |
Anlagentechnik (außer Heizung) | 15% | 20% (15% + 5%) | - | - | - | 50% |
Heizungstechnik | 30% | - | nur für el. Wärmepumpen | max. 20% | 30% | - |
- Sie holen sich Angebote für die geplanten Sanierungsmaßnahmen bei Firmen ein
- Sie beauftragen die Energieberatung bei uns
- Sie erteilen einer Firma den Auftrag (wir prüfen vorher die Anforderungen an die Bauteile, Lieferdatum und den Vermerk der aufschiebenden- oder aufhebenden Wirkung auf der Auftragsbestätigung)
- Wir erstellen eine technische Projektbeschreibung (TPB)
- Sie registrieren sich beim BAFA-Portal und stellen den Förderantrag (gerne unterstützen wir Sie dabei oder nutzen Sie das Merkblatt)
- Die beauftragte Firma setzt die Maßnahmen um
- Sie überweisen die Rechnung (keine Barzahlung) für die durch die Firma ausgeführten Arbeiten
- Wir erstellen eine Verwendungsnachweiserklärung
- Sie laden den Nachweis hoch und erhalten die Förderung

Energieausweis
Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verlangt, dass bei Neubau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ein Energieausweis dem potenziellen neuen Mieter oder Käufer vorgelegt und nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden muss. Wir fertigen auch für ihre Immobilie einen Energieausweis. Für Bedarfsausweise erstellen wir ihnen ein unverbindliches Angebot. Einen Verbrauchsausweise für Wohngebäude erhalten Sie schnell und einfach über unser Online-Formular zum Festpreis.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
für Wohngebäude
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Zudem erhalten alle Besitzer eines Sanierungsfahrplans eine maximal höhere Gesamtförderung (60.000€ statt 30.000€ pro Wohneinheit) und 5 Prozent mehr Bundesförderung auf Sanierungs-Einzelmaßnahmen.
Folgende Voraussetzungen muss das Gebäude erfüllen:
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung) können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein
Bei Mischnutzung oder wenn Sie Fragen haben lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns beraten.
Förderübersicht individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Objekt | Fördersatz | Max. Förderung |
---|---|---|
Ein- oder Zweifamilienhaus | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | 650 € |
Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | 850 € |
Erläuterung der Ergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung | 500 € | - |
- Sie stellen einen Antrag auf Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans bei der BAFA (gerne unterstützen wir Sie dabei oder nutzen Sie das Merkblatt)
- Sie beauftragen die Energieberatung bei uns
- Wir erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan und besprechen diesen dann mit ihnen
- Sie bestätigen die Beratung und rufen die Förderung ab