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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sie planen Maßnahmen zur energetischen Sanierung an einem Gebäude oder möchten wissen, welche Maßnahmen sich rechnen? Wir beraten Sie gerne über bestehende Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei den Anträgen auf Bundesförderung für effiziente Gebäude beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Wir sind sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude eingetragen als Energie-Effizienz-Experten in der Energieberaterliste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) .

Förderübersicht (Auszug)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM) und Heizung (KfW)

Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 Prozent. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Maßnahme Grundfördersatz Fördersatz mit individuellem Sanierungsfahrplan Klimageschwindigkeits-Bonus Einkommens-Bonus Fachplanung und Baubegleitung
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15 % 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus nur auf den Betrag über 30.000 € - - 50% (max. bis 5.000 € Honorar)
Anlagentechnik (außer Heizung) 15 % 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus nur auf den Betrag über 30.000 € - - 50 % (max. bis 5.000 € Honorar)
Heizungstechnik 30 % - 16 % bis zu 40 % (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen) -

  1. Sie holen sich Angebote für die geplanten Sanierungsmaßnahmen bei Firmen ein
  2. Sie beauftragen die Energieberatung bei uns
  3. Sie erteilen einer Firma den Auftrag (wir prüfen vorher die Anforderungen an die Bauteile, Lieferdatum und den Vermerk der aufschiebenden- oder aufhebenden Wirkung auf der Auftragsbestätigung)
  4. Wir erstellen eine technische Projektbeschreibung (TPB)
  5. Sie registrieren sich beim BAFA-Portal und stellen den Förderantrag (gerne unterstützen wir Sie dabei oder nutzen Sie das Merkblatt)
  6. Die beauftragte Firma setzt die Maßnahmen um
  7. Sie überweisen die Rechnung (keine Barzahlung) für die durch die Firma ausgeführten Arbeiten
  8. Wir erstellen eine Verwendungsnachweiserklärung
  9. Sie laden den Nachweis hoch und erhalten die Förderung

Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verlangt, dass bei Neubau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ein Energieausweis dem potenziellen neuen Mieter oder Käufer vorgelegt und nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden muss. Wir fertigen auch für ihre Immobilie einen Energieausweis. Für Bedarfsausweise erstellen wir ihnen ein unverbindliches Angebot. Einen Verbrauchsausweise für Wohngebäude erhalten Sie schnell und einfach über unser Online-Formular zum Festpreis.

Energieausweis erstellen

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

für Wohngebäude

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Zudem erhalten alle Besitzer eines Sanierungsfahrplans eine um 5% höhere Förderung auf Investitionsmaßnahmen über 30.000 € (bei der ersten Wohneinheit, über 15.000 € bei der wweiten Wohneinheit).

Folgende Voraussetzungen muss das Gebäude erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer des selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäude oder Nießbrauchsberechtigt
  • Sie sind Mieter oder Pächter des Wohngebäude
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.
  • Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung) können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein

Bei Mischnutzung oder wenn Sie Fragen haben lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns beraten.

Förderübersicht individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Objekt Fördersatz Max. Förderung
Ein- oder Zweifamilienhaus 50 % des förderfähigen Beratungshonorars 650 €
Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) 50 % des förderfähigen Beratungshonorars 850 €
Erläuterung der Ergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung 250 € -

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Unverbindliche Anfrage für eine Energieberatung

Wählen Sie ihren Wunschtermin für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung vor Ort. Bitte beachten Sie, dass wir ihnen die Verfügbarkeit des Termins per E-Mail oder Telefon bestätigen müssen.